Ernährungsberatung – mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse:

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Ernährungstherapie ist eine Gesundheitsleistung
Qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie erfolgen auf Basis ernährungsmedizinischer Leitlinien. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
 
Die Anerkennung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist zertifizierten Ernährungsfachkräften vorbehalten und setzt eine fundierte, mehrjährige Ausbildung voraus. Mein Honorar beträgt 129 € pro Stunde und orientiert sich damit an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen wesentlichen Teil der Kosten. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie im Folgenden.
Vera Hille

Ernährungstherapie mit Krankenkassen-Zuschuss

so geht’s

Voraussetzung für eine Bezuschussung ist eine ärztliche Zuweisung zur kurativen Ernährungsberatung (nach §43 SGB V). 
Da die Höhe der Erstattung von Krankenkasse zu Krankenkasse stark variiert, empfehle ich, sich vorab über die individuellen Bedingungen zu informieren.

Schritt 1:

Ärztliche Zuweisung einholen

Bitten Sie Ihren Arzt um eine Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung für eine kurative Ernährungsberatung (nach §43 SGB V). 

Ein Musterformular finden Sie hier zum Download. Gerne kann Ihr Arzt auch ein eigenes Formular verwenden – wichtig ist, dass es sich ausdrücklich um eine kurative Zuweisung handelt.

Bringen Sie die Zuweisung bitte zum Ersttermin mit. Das Original reichen Sie später, gemeinsam mit der Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Schritt 2:

Kostenzusage einholen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer Kostenzusage. So wissen Sie vorab, welcher Anteil übernommen wird. Ein Eigenanteil ist üblich.

Falls ein Kostenvoranschlag verlangt wird, können Sie das bereitgestellte Muster nutzen. Bitte beachten Sie: Der tatsächliche Beratungsumfang ergibt sich häufig erst im Anamnesegespräch. Abgerechnet werden selbstverständlich nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Tipp: Sollte Ihre Krankenkasse die ärztliche Bescheinigung im Original benötigen, fertigen Sie bitte eine Kopie für Ihren Beratungstermin an. 

Schritt 3:

Gut vorbereitet zum Erstgespräch

Nach Erhalt der Kostenzusage vereinbaren wir Ihren Termin.

Damit im Gespräch möglichst viel Raum für Ihre Fragen bleibt, können Sie Anmeldeformular und Anamnesebogen bereits vorab ausfüllen.

Hilfreich ist außerdem ein Ernährungstagebuch über einige Tage, inklusive Uhrzeiten sowie eventueller Beschwerden (z.B. Blähungen, Schmerzen, Durchfall). Nutzen Sie hierzu gerne meinen Vordruck „Ernährungstagebuch“. Alternativ können Sie Ihre Mahlzeiten fotografieren.

Schritt 4:

Beratung

Im ersten Termin (Anamnesegespräch) analysieren wir Ihre Beschwerden, Ihre medizinische Vorgeschichte sowie Ihre Ernährungs- und Lebensgewohnheiten. 

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – relevante Befunde wie Arztberichte, Laborwerte oder Untersuchungsergebnisse mit.

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Strategie, die wir in den Folgeterminen schrittweise umsetzen.

Gut zu wissen: Der tatsächliche Beratungsbedarf kann vom Muster-Kostenvoranschlag abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten. Sie behalten jederzeit die volle Kostenkontrolle und entscheiden nach jeder Sitzung, ob Sie weitere Termine wünschen.

Schritt 5:

Abrechnung

Nach Abschluss der Beratung – bei einer längeren Begleitung auch zwischendurch – erhalten Sie eine Rechnung, die Sie per Banküberweisung begleichen.

Anschließend reichen Sie die Rechnung gemeinsam mit Zahlungsnachweis und ärztlicher Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

In Ausnahmefällen ist eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse über eine Abtretungserklärung möglich. Bitte sprechen Sie mich hierzu vor Beratungsbeginn an.

für Ihre Vorbereitung:

Formulare und Unterlagen

Ärztliche Zuweisung / Notwendigkeits-Bescheinigung

Hinweis:

Nur mit ärztlicher Zuweisung aufgrund einer medizinischen Diagnose ist Ihre Ernährungsberatung von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit. Ohne Zuweisung gelten andere Konditionen.

Anamnesebogen

Ernährungstagebuch

Musterkostenvoranschlag

Ich berate Sie gerne persönlich

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